Hoheit

Hoheit

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Ho|heit ['ho:hai̮t], die; -, -en:
1.
a) fürstliche Person:
die ausländischen Hoheiten wurden feierlich empfangen.
b) Anrede an eine fürstliche Person:
Eure [Königliche] Hoheit.
2. <ohne Plural> Gewalt, Herrschaft (eines Staates):
das Gebiet untersteht nicht mehr der Hoheit dieses Staates; die Hoheit über ein Gebiet gewinnen, behalten, verlieren.

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Ho|heit 〈f. 20
I 〈unz.〉
1. 〈geh.〉 Erhabenheit, Vornehmheit, Würde
2. oberste Staatsgewalt u. ihre Rechte (Finanz\Hoheit, Gerichts\Hoheit)
● die \Hoheit seiner Erscheinung
II 〈zählb.; Titel für〉 fürstl. Person ● die \Hoheiten begaben sich zu Tisch; Eure \Hoheit; Kaiserliche \Hoheit (Titel für den dt. Kronprinzen u. die österr. Erzherzöge); Königliche \Hoheit (Titel für Angehörige eines regierenden od. großherzoglichen Hauses)
[<mhd. hochheit, hocheit;hoch]

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Ho|heit , die; -, -en [mhd. hōch(h)eit]:
1. <Pl. selten> oberste Staatsgewalt, Souveränität (eines Staates):
unter der H. eines Staates stehen.
2.
a) fürstliche Persönlichkeit, Angehörige[r] einer regierenden Familie:
die -en verspäten sich;
Seine H. lässt bitten!;
b) Anrede an eine fürstliche Persönlichkeit:
Eure [Königliche] H.
3. <o. Pl.> (geh.) Würde, Erhabenheit, die von einer Persönlichkeit ausgeht:
die H. seiner Erscheinung.

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Hoheit,
 
1) Recht: die Staatsgewalt und die mit ihr verbundenen Rechte (Hoheitsrechte).
 
 2) französisch Altesse [al'tɛs], englisch Highness ['haɪnɪs], Titel fürstlicher Personen, schon seit mittelhochdeutscher Zeit (hochheit »Erhabenheit«) auf Rangverhältnisse bezogen, im 17. Jahrhundert Anrede der nächsten Angehörigen von Kaisern und Königen, auch der Fürsten, die Anspruch auf eine Krone erhoben. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) wurde Hoheit der Titel für die Herzöge, während sich die von deutschen Königen abstammenden Prinzen und Prinzessinen, die Großherzöge und der Kurfürst von Hessen »Königliche Hoheit« nannten. Der deutsche Kronprinz und die österreichischen Erzherzöge führten den Titel »Kaiserliche Hoheit«. Seit 1919 besteht der Titel Hoheit amtlich nicht mehr.
 

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Ho|heit, die; -, -en [mhd. hōch(h)eit]: 1. <o. Pl.> oberste Staatsgewalt, Souveränität (eines Staates): die Staaten versuchen ihre H. über die Küstengewässer hinaus weiter ins Meer auszudehnen; unter der H. eines Staates stehen; ein Land unter die H. eines Staates stellen; Dort (= in Kuba) ist man immer noch unter französischer H. (Seghers, Transit 55). 2. a) fürstliche Persönlichkeit, Angehörige od. Angehöriger einer regierenden Familie: die -en weilen zu einem Besuch im Nachbarland; Seine H. lässt bitten!; b) Anrede an eine fürstliche Persönlichkeit: Eure [Königliche] H.; würden Eure H. dies bitte unterschreiben! 3. <o. Pl.> (geh.) Würde, Erhabenheit, die von einer Persönlichkeit ausgeht: die H. seiner Erscheinung; ... die Weltüberlegenheit und innere H. ... der Gestalt Jesu zu begreifen (Thieß, Reich 200); sie antwortete mit herablassender H.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Hoheit — Sf std. (8. Jh., Form 14. Jh.) Stammwort. Vereinfacht aus spmhd. hōchheit, dem Abstraktum zu hoch. Der Gebrauch als Titel und als höfliche Anrede seit dem 17. Jh. deutsch s. hoch …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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